AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Lemke Engineering, vertreten durch Philipp Lemke (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Geschäftskunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Leistungen

2.1 Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen in den Bereichen Design, Konstruktion und Herstellung an.

2.2 Die konkreten Leistungsinhalte werden im jeweiligen Vertrag oder Angebot festgelegt. Anpassungen während der Projektlaufzeit bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

2.3 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen, die technisch nicht realisierbar sind oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.

3. Vertragsschluss

3.1 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung eines Angebots durch den Auftraggeber zustande.

3.2 Ein Vertragsschluss kann auch mündlich erfolgen, wenn beide Parteien dies eindeutig vereinbaren. Eine schriftliche Bestätigung wird jedoch empfohlen, um Missverständnisse zu vermeiden.

3.3 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Anzahlungen sind nur bei größeren Projekten erforderlich und werden im Angebot gesondert ausgewiesen.

4.3 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.4 Bei Lieferung nach Herstellung können individuelle Lieferkosten anfallen. Diese werden dem Auftraggeber vorab mitgeteilt.

4.5 Der Auftragnehmer akzeptiert ausschließlich SEPA-Lastschrift und SEPA-Überweisung als Zahlungsmethoden. Barzahlungen oder Kartenzahlungen werden nicht akzeptiert.

5. Widerrufsrecht

5.1 Der Auftraggeber kann den Vertrag widerrufen, solange der Auftragnehmer noch nicht mit der Arbeit begonnen hat.

5.2 Bereits erarbeitete Leistungen werden im Falle eines Widerrufs in Rechnung gestellt.

6. Nutzungsrechte

6.1 Der Auftraggeber erhält uneingeschränkte Nutzungsrechte an den vom Auftragnehmer hergestellten Produkten.

6.2 Wenn der Auftraggeber eine Konstruktion in Auftrag gibt und diese durch den Auftragnehmer herstellen lässt, erwirbt er nicht automatisch das Urheberrecht an dem Design.

6.3 Der Auftraggeber kann nachträglich eine Lizenz zur Nutzung des Designs erwerben und die dazugehörigen Konstruktionsdateien anfordern, um diese beispielsweise von einem anderen Hersteller reproduzieren zu lassen.

6.4 Eine Weitergabe oder Änderung des Produkts durch den Auftraggeber ist uneingeschränkt zulässig, sofern dies die Rechte des Auftragnehmers am ursprünglichen Design nicht beeinträchtigt.

6.5 Abweichende Vereinbarungen hinsichtlich der Nutzungsrechte können schriftlich zwischen den Parteien getroffen werden.

7. Nachbesserung und Gewährleistung

7.1 Der Auftragnehmer gewährt Nachbesserungen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.

7.2 Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht, nach eigener Wahl nachzubessern oder Ersatz zu leisten.

8. Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.

8.2 Die Haftung ist in jedem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen.

10. „Overnight-Printing“ Service

10.1 Der Overnight-Printing-Service ermöglicht es dem Auftraggeber, bestellte 3D-gedruckte Modelle innerhalb eines Werktages zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist eine vorherige Absprache und ein individuell erstelltes Angebot durch den Auftragnehmer.

10.2 Die Garantie für eine rechtzeitige Lieferung hängt von folgenden Faktoren ab: Stückzahl, Modellgröße, Modellkomplexität sowie die Entfernung zum Lieferort. Der Auftragnehmer behält sich vor, den Liefertermin entsprechend anzupassen.

10.3 Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb von Nordrhein-Westfalen und wird durch einen hauseigenen oder externen Botendienst abgewickelt.

10.4 Der Auftragnehmer ist nicht haftbar für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie z. B. extreme Wetterbedingungen oder Schäden am Lieferfahrzeug. In solchen Fällen werden die Lieferkosten erstattet. Auf Wunsch kann die Bestellung storniert und eine Rückerstattung des vollen Betrags veranlasst werden. Weitergehende Ausgleichszahlungen sind ausgeschlossen.

10.5 Der Auftragnehmer behält sich vor, den Overnight-Printing-Service nach eigenem Ermessen und abhängig von der aktuellen Kapazität anzubieten oder abzulehnen.

10. Vertraulichkeit

10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.

10.2 Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.